Sachverständiger Eisenach
Christina Stoltmann
Bausachverständige und Baugutachterin
Theaterplatz 3a99817 Eisenach
Tel: 03691 802 99 90
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Qualifikation
- Sachkundige für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Geprüfte MarktWert- Maklerin (Sprengnetter Akademie)
- Zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung für Wertermittlungen im Kleindarlehensbereich gemäß §24BelWertV (HypZert)
- DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D2 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser) (Wohn- u. einfache gewerbliche Objekte)
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Eisenach steht Ihnen Frau Christina Stoltmann als Sachverständige zur Verfügung.
Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind.
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.
Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger
Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:
- die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
- die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
- die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
- die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
- die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt.
- die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
- die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Frau Christina Stoltmann kann Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Eisenach, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Eisenach kommen bzw. sich nicht in Eisenach auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Eisenach - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Eisenach ist die sechstgrößte Stadt Thüringens und liegt im Westen. Die Mittelstadt ist seit 1998 eine kreisfreie Stadt und das Zentrum Westthüringens sowie der angegrenzten nordosthessischen Gebiete. Eisenach liegt an der Hörsel am Nordrand des Thüringer Waldes.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts setzte in Eisenach die Industrialisierung ein. So wurde 1896 die Fahrzeugfabrik Eisenach gegründet, die ab 1928 zu BMW gehörte und später als Automobilwerk Eisenach den Wartburg baute. Die Tradition des Automobilbaus wurde nach 1990 durch die Adam Opel AG fortgeführt. Die Werke der Automobilindustrie wie Opel und Bosch beschäftigen heute über 4000 Mitarbeiter, was Eisenach zu einem Industriezentrum Thüringens macht.
Stadtverwaltung, Bürgerbüro
Martk 22, 99817
Telefon: 03691670800
KFZ-Kennzeichen: EA
Bundesland: Thüringen
Einwohner 42710 à 410 je km²